




Emittentin:
GW GrundWerk Capital Holding GmbH & Co.KG
ISIN:
DE000A3H25F5
Festzins:
6,25 Prozent p.a.
Laufzeit:
5 Jahre (bis zum 18. Juli 2026)
Mindestanlage:
1.000 Euro
Zeichnung:
Digitale Zeichnungsstrecke
Wertpapierart:
Unternehmensanleihe (nicht nachrangig)
Zahlstelle:
Quirin Bank
Warnhinweis:
Der Erwerb dieses Wertpapieres ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetztes Vermögens führen.
Folgende Downloads als PDF-Datei haben wir Ihnen untenstehend zur Verfügung gestellt.
Ihre Beteiligung können ausschließlich über unsere Digitale Zeichnungsstrecke zeichnen. Sie werden einfach und unkompliziert durch das Programm geführt. Am Ende haben Sie die Möglichkeit Ihre Identifikation über Postident per Video zu bestätigen oder sich bei einer Poststellt identifizieren zu lassen. Selbstverständlich erhalten Sie im Anschluss der Zeichnung eine Email von uns mit allen relevanten Daten zur Bestätigung. Wir freuen uns auf Ihre Beteiligung an einem lukrativen Immobilieninvestment.
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Um welches Wertpapierhandelt es sich?
Es handelt sich um eine auf den Inhaber lautende Schuldverschreibung.
Wie lautet die internationale Wertpapier Identifikationsnummer (ISIN) ?
DE000A3E46C5
Wie ist die funktionsweise der Anleihe?
Die Schuldverschreibung einschließlich der Zinsansprüche ist für die gesamte Laufzeit in einer Globalurkunde ohne Globalzinsschein verbrieft. Die Globalurkunde wird bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt, bis alle Verpflichtungen der Emittentin aus der Schuldverschreibung erfüllt sind. Die Schuldverschreibung begründet nicht nachrangige sowie unbesicherte Verbindlichkeiten der Emittentin.
Wie ist die Bezeichnung des Wertpapieres?
Schuldverschreibung mit der Emissionsbezeichnung „GWC Zukunft der Fachmarktzentren Anleihe (2026)
Wie hoch ist der Zinssatz und wann werden die Zinsen gezahlt ?
Der Anleger hat während der Laufzeit der Schuldverschreibung das Recht auf Zahlung von jährlichen Zinsen in Höhe von 6,25 % p. a.. Die Zinsen werden jährlich nachträglich an jedem Zinstermin fällig. Zinstermin ist jeweils der erste Bankarbeitstag nach Ablauf eines Zinslaufes. Der erste Zinslauf läuft vom 19. Juli 2021 bis zum 18. Juli 2022. Alle weiteren Zinsläufe beginnen am 19. Juli eines Jahres und enden am 18. Juli des folgenden Kalenderjahres. Die erste Zinszahlung ist am 23. Juli 2022 fällig. Für den letzten Zinslauf ist die Zahlung der Zinsen am 23. Juli 2026 fällig.
Was bedeutet Stückzinsen und wie werden diese Berechnet ?
Der Anleger hat grundsätzlich Stückzinsen [= (Nennwert x Zinssatz x Zinstage) / (365 x 100)] zu leisten, wenn der Erwerb der Schuldverschreibung nach Beginn der ersten Zinsperiode (d.h. nach dem 19. Juli 2021) erfolgt. Die Berechnung der Stückzinsen erfolgt durch die Emittentin. Die Stückzinsen dienen als Ausgleich für den Vorteil des Anlegers, dass ihm am nächsten Zinstermin die Zinsen für eine volle Zinsperiode ausgezahlt werden, obwohl er die Schuldverschreibung erst während dieser Zinsperiode gezeichnet oder börslich erworben hat, ihm somit eigentlich nur anteilige Zinsen für diese Zinsperiode zustehen würden.
Wozu verpflichtet sich die Emittentin im Rahmen der Negativerklärung?
Negativerklärung: Die Emittentin verpflichtet sich sicherzustellen, dass die Verpflichtungen aus der Schuldverschreibung auch in Zukunft im gleichen Rang mit allen anderen Verbindlichkeiten der Emittentin stehen oder diesen im Rang vorgehen. Ferner verpflichtet sich die Emittentin, keine gegenwärtigen oder zukünftigen eigenen Kapitalmarktverbindlichkeiten durch Grund- oder Mobiliarpfandrechte oder eine sonstige Belastung des eigenen Vermögens abzusichern oder absichern zu lassen, sofern nicht diese Schuldverschreibungen anteilig an dieser Sicherheit teilnehmen.
Welche Rechte haben die Anleger in Bezug auf die Anleihe?
Zahlung von jährlichen Zinsen und Rückzahlung des Nennbetrages am Ende der Laufzeit. Eine Verlustbeteiligung des Anlegers besteht nicht.
Wie ist die Laufzeit und wann erfolgt die Rückzahlung der Anleihe?
Die Laufzeit der Schuldverschreibung beginnt am 19. Juli 2021 und endet mit Ablauf des 18. Juli 2026. Die Emittentin ist berechtigt, die Laufzeit einmalig um zwölf Monate zu verlängern. Die Emittentin wird die Schuldverschreibung am ersten Bankarbeitstag nach dem Ende der Laufzeit zurückzahlen. Der Rückzahlungsbetrag entspricht dem Nennbetrag der Schuldverschreibung. Der Rückzahlungsbetrag unterliegt keinen börslichen Kursschwankungen.
Kann die Anleihe verkauft oder gekündigt werden ?
Vor Ablauf der Laufzeit kann die Anleihe jederzeit übertragen, von einem Kaufinteressenten erworben, an Dritte abgetreten oder verpfändet werden. Das Recht zur ordentlichen Kündigung besteht für den Anleger nicht. Davon unberührt besteht für den Anleger das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (Ziff. 10 der Anleihebedingungen). Ein wichtiger Grund liegt z.B. vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emittentin eröffnet wird, die Emittentin in Liquidation tritt oder Zinsen nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem betreffenden Zinstermin gezahlt werden. Die Rückzahlung der Schuldverschreibungen erfolgt im Falle einer außerordentlichen Kündigung zum Nennbetrag zzgl. anteiliger Zinsen am ersten Bankarbeitstag nach Wirksamwerden der Kündigung.
Wird die Anleihe an der Börse gehandelt ?
Die Emittentin hat zur Zeit keinen Antrag auf Börsenzulassung gestellt.
Wie ist die Rangstellung der Anleihe ?
Die Anleihe begründet unmittelbare, unbedingte, nicht nachrangige und dinglich nicht besicherte Verbindlichkeiten der Anleiheschuldnerin, die mit allen anderen nicht nachrangigen Verpflichtungen in gleichem Rang stehen, sofern diese nicht kraft Gesetzes Vorrang haben.